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So haben wir uns den Wahlkampf auch nicht vorgestellt!
Der WZW äußert in seiner Wahlaussendung Verdächtigungen gegenüber Kollegen Dr. Reilmann und Dr. Dr. Hoischen und entzündet ein Feuer, der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) gießt weiteres Öl hinein und wundert sich, dass es eine Gegenwehr gibt, kündigt gar an, sich juristisch zu wehren, fordert Richtigstellung, die es nicht geben kann und zieht sich dann aus der Öffentlichkeit zurück. Die verletzten Kollegen bleiben zurück. Das ist die vom FVDZ immer wieder beschworene und eingeforderte Kollegialität.
(Deja vue. 2009 forderte der Landesvorstand von Kollegen der Freien Zahnärzte bei Strafandrohung von 120.000 Euro hinsichtlich der Nutzung von Emails im Wahlkampf eine Aussetzung und einiges mehr. Voll auf dem Bauch ist er vor Gericht gelandet.)
Hier die gesamte Betrachtung wegen der Komplexit ausführlich.
Dr. Reilmann: Vorsitzender Ihrer KZV – gebunden an Recht und Ordnung, mit seinem Kollegen alleinverantwortlich für Entscheidungen in der KZVWL. Beschlüsse gegen Recht und Ordnung durch wen auch immer kann und darf er nicht umsetzen.
Dr. Markus Büssing: Unbescholtener Zahnarzt aus Gladbeck und Vorsitzender des Landesverbandes des FVDZ, Mitglied des Hauptausschusses der KZVWL.
Dr. Dr. Reihard Hoischen, Zahnarzt, Kieferchirurg, Zusatzqualifikationen „Master of Public Health (MPH), MSc. in Epidemiology (MSE), ärztl. QM, Lead-Auditor (IRCA)“ höchst spezialisiert mit einem bundesweiten Alleinstellungmerkmal, führt die Firmen Qualident und Valident.
Die Freien Zahnärzte haben sich im Wahlkampf bemüht, keine persönlichen Angriffe zu führen sondern mit ihrem Programmstil Sie, als unsere Wähler, zu überzeugen die FZ-WL zu wählen, aber zu mindestens überhaupt Ihre Stimme abzugeben.
Herausragend ist nun die Kritik am Vorsitzenden der KZVWL Dr. Bernhard Reilmann und dem VV-Mitglied Dr. Dr. Hoischen, die in eine unwürdige Schlammschlacht ausartet, wie vor 6 Jahren, als der FVDZ Kollegen der Freien Zahnärzte ebenfalls mit Unterlassungsklagen überzog. Nun, wie in jeder Partei, werden für die Positionen in Vorständen und Ausschüssen Beratungen über die Personen geführt, über deren Aufgaben und Pflichten. Das soll auch so beim FVDZ gewesen sein. Wer es nun werden soll, haben wir aber bisher nicht gelesen. Allerdings fehlt nach unseren Informationen die klare Nominierung seitens der Landesversammlung des FVDZ. Welche fachliche Kritik Dr. Reilmann zu einer Persona non grata machte, wissen wir nicht. Übrig blieb unseres Erachtens nur, dass man laut Beschluss des Landesvorstandes des FVDZ Personen älter als 60 nicht in Führungspositionen haben wollte. Das sagt ein Verband, der sich vehement für die Abschaffung der Zulassungsgrenze von 67 Jahren eingesetzt hat.
Weil das auch nicht so richtig überzeugt, versucht man nun den Kollegen Reilmann persönlich in Verruf zu bringen. Das aber ist nicht die feine Art, wenn man keine Beweise vorlegen kann, die einen Verruf rechtfertigen. Wie nun lautet der Vorwurf (zu lesen in einer Wahlaussendung des WZW)

Es soll also Vetternwirtschaft geben? Welche Beweise legt der WZW vor? Der Berater der KZVWL hat eine Firma, die auf QM/QS spezialisiert ist. Das ist so. Dass aber der Kollege Hoischen Funktionen in der KZV und bei Beratungen auf Bundesebene dazu nutzt um sich schlau zu machen und das ist der Vorwurf – ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Vielmehr profitiert auf Bundesebene der KZBV Ausschuß für Qualität vom Wissen des Kollegen Dr. Dr. Hoischen und nicht umgekehrt. Kollege Hoischen ist mit seinen Zusatzqualifikationen „Master of Public Health (MPH), MSc. in Epidemiology (MSE), ärztl. QM, Lead-Auditor (IRCA)“ höchst spezialisiert mit einem bundesweiten Alleinstellungmerkmal. Und das soll die KZV nicht nutzen, nur weil es die Kammer nicht nutzen will und mit dem Freien Verband seit Jahren dagegen ist. (Kollege Hoischen ist seit über 30 Jahren Mitglied des FVDZ, engagiert sich aber aus Sachüberzeugung in der Opposition) Er macht nicht sich schlau, sondern die anderen. Zudem hat Kollege Hoischen Fachinhalte seiner Fa. zur Verfügung gestellt, um die Curricula der QM/QS-Module der Aufstiegsfortbildungen der Kammer „Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen“ (seit 2006) und „Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement“ zu etablieren. War für die Kammer als Dozent in diesen Aufstiegsfortbildungen tätig und wurde in die entsprechenden Prüfungsausschüsse auf Grund seiner Kompetenz berufen.Weiterhin stammt das auch bei den Ärzten gut angenommene Konzept des ausbildungsbegleitenden „QM in der Erstausbildung“ strukturell und inhaltlich von ihm. Und das alles wohlgemerkt völlig honorarfrei. Durch diesen honorarfreien Leistungsfluss von seiner Fa. zur Kammer, hat nur die Kammer profitiert und nicht er. Zu feige wohl ist der WZW für einen Vorgang, bei gegenseitiger Vorteilsnahme den Begriff „Korruption“ in den Mund zu nehmen, denn bevor man das macht, muss man schon hochkarätige Beweise vorlegen. Und, wo überhaupt wäre denn die Vorteilsnahme von Dr. Reilmann. Auch da Schweigen im Wald. Geschickt, einen angeblich kursierenden Vorwurf zur Realität hoch zu stilisieren, für die eigene Politik zu nutzen und Kollegen in Verruf zu bringen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, lassen Sie sich nicht täuschen.
Der FVDZ setzt sich ebenfalls auf diesen Haufen: In der Wahlaussendung des FVDZ spricht der Landesvorsitzende ebenfalls von einem Interessenskonflikt ohne aber Beweise dafür vorzulegen. Nach Aussagen von Dr. Reilmann und Dr. Dr. Hoischen gibt es sie eben nicht. Allein eine Tätigkeit in einem Unternehmen, das sich mit QM/QS beschäftigt, reicht schlichtweg nicht.
In der letzten Vertreterversammlung haben die Freien Zahnärzte diese Sache thematisiert. Die Kollegen Branding, Reilmann, Seib und Büssing wurden befragt. Konkret z.B. der Landesvorsitzende des FVDZ der auf die Frage hin, ob der Kollege Büssing Beweise vorlegen kann, dass man Herrn Hoischen unterstellen darf, er verquicke persönliche Vorteilsnahme mit geschäftlicher Ausrichtung. Die Antwort von Herrn Büssing lautet: Das habe ich so nicht gesagt.
Ausweislich des Protokolls des Hauptausschusses wurde dort aber vorgetragen, dass es einen Beschluss des Landesvorstandes des FVDZ gäbe, dass Dr. Dr. Hoischen nicht das Vertrauen des Freien Verbandes genießen würde, weil ihm unterstellt werde, dass Verquickungen von persönlicher Vorteilsnahme mit geschäftlichen Ausrichtungen vorhanden seien.
Selbstverständlich kennt also der Landesvorsitzende die Beschlüsse seines Vorstandes. Er kennt diese Meinung und hat sie auch zu vertreten. So ist das in einem Verband.
Fazit: WZW und FVDZ personalisieren den Wahlkampf, verbreiten Verdächtigungen und legen keinerlei Beweise vor. Weil es keine gibt!!! Wehrt sich aber der Betroffene, reagiert man höchst sensibel und fordert Richtigstellungen, derer es nicht bedarf, weil es keine Grundlage dazu gibt. Scheinheilig verkriecht man sich nun dahinter, dass man Auseinandersetzungen im Wahlkampf nicht wolle. Sowohl Kollege Dr. Dr. Hoischen als auch Dr. Reilmann wissen sich hoffentlich zu wehren.
(In eigener Sache: Als Mitglied des FVDZ habe ich in 2009 einen scharfen Wahlkampf gegen den ZFZ und Dr. Dr. Hoischen geführt. Wir warfen ihm selbige Verquickungen vor. Aber auch damals 2009 gab es nur einen Bezug, nämlich dass Dr. Dr. Hoischen auch noch einen Job in seiner Firma Qualident hatte. Nach der Wahl haben Dr. Dr. Hoischen und ich uns geeinigt und die Sache befriedigt. Es gibt keine Friktionen mehr und in der Zwischenzeit habe ich Dr. Dr. Hoischen als gradlinigen Fachmann in Sachen QM/QS kennengelernt. Dr. Wilde).
PS.: Wenn Sie die denn erhalten, fordern Sie das Protokoll der Mai-Vertreterversammlung an. Hier lesen Sie über die gesamte Problematik ab Seite 99. Wahrscheinlich bekommen Sie das Protokoll aber nicht. Weil es sie wohl nichts angeht. Wir werden auch das ändern.