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Freier Beruf! Was ist das eigentlich?

 

Nach dem Einkommensteuergesetzt (EStG) und dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) gibt es einen Katalog von Freien Berufen. Dazu gehören Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure usw. aber auch Künstler, Schriftsteller, Journalisten etc. Diese Freien Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und werden selbstständig ausgeübt.

Der Freie Beruf wird auf der Grundlage einer besonderen beruflichen Qualifikation oder schöpferischen Begabung ausgeübt. Die Arbeit wird persönlich oder persönlich verantwortlich nach bestem Wissen und Gewissen sowie fachlich unabhängig erbracht. Sie liegt ausschließlich im Interesse des Auftraggebers oder der Allgemeinheit.

 

Wesentliche Merkmale des Freien Berufes sind:

 

  • Hohe Professionalität und Qualität durch gründliche Ausbildung

  • Persönliche Integrität

  • Fachliche Unabhängigkeit

  • Besonderes Vertrauensverhältnis zum Auftraggeber

  • Besondere Verschwiegenheitspflicht

  • Eigenverantwortlichkeit des Leistungserbringers

  • Dadurch keine Haftungsbeschränkung

     

    Freie Berufe verwalten sich durch die Übernahme einer Reihe von staatlichen Aufgaben in weiten Teilen selbst. Sie sind dabei in Kammern oder Verbänden organisiert. Daher spricht man von „verkammerten Berufen“.

     

    Ob die Freien Berufe erhalten werden sollen oder nicht, muss jeder für sich entscheiden. Die Freien Zahnärzte setzen sich jedoch uneingeschränkt dafür ein, weil wir hier entscheidende Vorteile für den Berufsstand und unsere Patienten erkennen.

            Ihre jetzigenFZ-Vertreter in Kammer -KV- und KZV -VV

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