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Freien Zugriff auf Protokolle durch Sie als Mitglieder von Kammer und KZV, weil …

 

… Kammer- und Vertreterversammlung die Parlamente unserer Körperschaften sind. Hier treffen sich die Delegierten, um die Belange der Zahnärzteschaft zu diskutieren.

Hier geht es um Ihre Interessen. Es werden Anträge gestellt, beraten und abgestimmt.  Wir meinen, Sie haben ein Recht, zu erfahren, was diskutiert wird, welche Argumente ausgetauscht werden und welche Partei welche Entscheidung verantwortet.

Derzeit werden Ihnen solche Einblicke in die Arbeit der Selbstverwaltung allerdings weitgehend vorenthalten oder nur „durch einen Filter bereinigt“ im Zahnärzteblatt ermöglicht. Das Mitteilungsblatt der Vorstände berichtet in der Regel nämlich nicht über abgelehnte Anträge und seien sie noch so sinnvoll gewesen. Protokolle der Versammlungen werden mit voller Absicht nicht veröffentlicht.

So geht „Transparenz auf westfälische Art“ - und das im Jahr 2014!

 

Lesen Sie hierzu Genaueres:

Eine Stimme des FVDZ: Gesetzesschelte

 

Das Informationsfreiheitsgesetz gibt es.... Für mich hat dieses Gesetz nicht sehr viel mit Transparenz zu tun. Es ist unselig. ... Das hier als tolle Errungenschaft zu erklären, da weiß man nicht so richtig, von was man redet.....Es heißt, die Behörde gewährt den Informationszugang grundsätzlich auf Antrag, und zwar unverzüglich durch Auskunftserteilung, Gewährung der Akteneinsicht oder auf sonstige Weise. Das heißt, Akteneinsicht reicht, um dem Informationsgesetz Genüge zu tun. Als Delegierter, Herr Kromer, können Sie Auskunft in Ihrer Bezirksstelle und bei Ihren Kollegen geben so viel

Sie wollen, deswegen müssen Sie nicht schriftlich unsere Protokolle verteilen dürfen.

 

Unser Fazit: Sie bekommen als Mitglied der Körperschaften keine Protokolle Ihres Parlaments.

VV 21.5.2011  Antrag Dr. Kromer - Freie Zahnärzte in Kammer- und Vertreterversammlung:

 

1. Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Vertreterversammlung, die Mitglieder der KZV in der

Versammlung zu vertreten, ist ein verbesserter Informationsfluss anzustreben. Daher müssen die

Protokolle der Vertreterversammlung den Mitgliedern der KZVWL zugänglich gemacht werden.

Protokolle der Ausschüsse müssen der Vertreterversammlung zugänglich gemacht werden.

 

Abgelehnt

Transparenz ist schädlich! Eine Stimme aus dem FVDZ:

 

Wir haben es auch sehr ausführlich bei uns in der Fraktion diskutiert. Der Standpunkt der Fraktion des Freien Verbandes und der angeschlossenen ist Folgender: Für die Protokolle im Sinne der gesamten Öffentlichkeit sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass es nicht gut ist, die Protokolle öffentlich zu machen. ...Die Sachen der Zahnärzte betreffen allerdings nur die Zahnärzte und man muss äußerst vorsichtig sein in der heutigen Zeit, solche Dinge an die Nicht-Zahnärztliche-Öffentlichkeit zu geben. Das heißt, es muss in allen Fällen gewährleistet sein, dass es nicht an die Nicht-Zahnärztliche-Öffentlichkeit geht. Hintergrund ist der, Krankenkassen könnten das, insbesondere, wenn es dann auch noch Wortprotokolle sind, gegen uns verwenden. ...  Äußerungen, die hier gemacht werden und auch richtig sind, sollten hier bleiben. Man möchte hier auch frei sprechen und nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen. Es muss heute schon Einiges auf die Goldwaage gelegt werden und wenn wir anfangen, diese Protokolle nach außen zu

geben, muss sich jeder sehr genau überlegen, was gesagt wird. Das wäre sehr schade, denn man könnte kaum noch etwas sagen in vielen Fällen. Das ist äußerst kontraproduktiv.

            Ihre jetzigenFZ-Vertreter in Kammer -KV- und KZV -VV

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