top of page

Transparenz:

 

Mehrfach finden Sie zu diesem Thema Inhalte auf dieser Website.  Eine Besonderheit aber ist die Auseinandersetzung zwischen der KZVWL, Dr. Wilde und dem Landesbeauftragten für Datenschutz. Hierzu ist es als Bürger gut zu wissen, dass Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Einblick in Dokumente von öffentlichen Einrichtungen haben. Zitat: "Die Informationsfreiheitsgesetze (es gibt 7 auf Landes und eines auf Bundesebene) sollen den Bürger in die Lage versetzen, vom Staat Informationen herausverlangen zu können. Das IFG gibt dem Bürger dabei einen Rechtsanspruch, es ist also Anspruchsgrundlage. Den Gesetzestext gibt es hier, er ist kurz und kann flott gelesen werden.".

Dr. Wilde hat nach dem IFG Einsicht bei der KZVWL begehrt in alle Geschäftsvorfälle zum VPN und in die Anstellungsverträge des Vorstandes. Letzteres billigte der Vorstand den Mitgliedern der Vertreterversammlung zu (nach mehrfacher Aufforderung).

Nach wie vor aber gewährt die KZVWL Dr. Wilde nicht Einblick in die Geschäftsvorfälle VPN. Über ein Jahr taktiert die KZVWL und braucht immer wieder Ermahnungen des Landesdatenschutzbeauftragten (siehe Schreiben rechts), bis dann einmal eine abschlägige - auch mal mit juristischer Begleitmusik durch einen Externen - Antwort gegeben wir.

Begründung zum Beschluss:


..... Es besteht daher unter rechtlichen, normspezifischen oder gar regelungszweck-orientierten Aspekten keinerlei Veranlassung, nach dem Fristablauf zur Gewährung der Akteneinsicht bzw. der Gewährung der Auskunftserteilung erneut auf Ersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW diesen vorher machbaren und zu gewährenden Auskunftsansprüchen zu entsprechen."

 

Diesen Beschluss halten wir für rechtswidrig!

 

Die Mehrheitsfraktionen FVDZ/WZW in der VV beschließen:

 

„Die VV der KZVWL bestärkt den Vorstand in seiner Rechtsauffassung, keine Einsicht in Unterlagen aus vergangenen Geschäftsjahren zu gewähren, wenn Entlastungsbeschlüsse der VV bereits vorausgegangen sind.“

 

 

Es gibt jahresübergreifende Projekte, sog. Geschäftsvorfälle  (z.B. Umbau des KZV-Gebäudes),  die nach diesem Beschluss von der VV oder vom Finanzausschuss nicht mehr beurteilt werden können. Das hat die Mehrheitsfraktion des Freie Verbands mit seinem WZW so beschlossen auch in dem Wissen, dass nach dem Informationsfreiheitsgesetz Akteneinsicht jederzeit und von jedem Bürger verlangt werden kann.

 

 

Weitere Infos unten.

            Ihre jetzigenFZ-Vertreter in Kammer -KV- und KZV -VV

© 2016 FZ-WL             Impressum

bottom of page