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Arbeitsanweisung ab Seite 37!

MPG: Manuelle Aufbereitung von Übertragungsinstrumenten

 

Das Thema verfolgt uns Zahnärzte mit dem Beginn der Überprüfungen nach MPG durch Kammer/Bezirksregierungen - und ist immer noch nicht mit der Landesregierung in trockenen Tüchern.

Andere Bundesländer sind da schon weiter.

 

Eine rechtssichere manuelle Aufbereitung ist möglich, soweit Sie sich an Regeln halten. Sie finden sie im Anhang unten. Juristische Auseinandersetzungen gehen immer verloren, wenn man  nicht rechtskonform aufbereitet.  Ob Sie maschinell oder manuell aufbereiten wollen, müssen Sie für Ihre Praxis selbst entscheiden. Die manuelle Aufbereitung kostet Zeit und Materialien, die maschinelle eben eine Maschine (die auch mal ausfallen und reparaturanfällig sein kann) und so ganz von selbst geht auch der Prozeß nicht.

 

Unsere immer wieder erfolgte Mahnung an den Kammervorstand, hier endlich für Klarheit zu sorgen dauert nun 4 1/2 Jahre. So geht Kammer nicht - bei allen Widrigkeiten.

Als Basis für die Effektivität der manuellen Aufbereitung gilt eine wissenschaftliche Untersuchung: Endlich, nach mehr als drei Jahren und verbunden mit viel Aufwand konnte die so genannte MAZI – Studie (Manuelle Aufbereitung Zahnärztlicher Instrumente)  abgeschlossen werden.  Diese Studie war bereits vom vorherigen Kammervorstand in Auftrag gegeben worden und bestätigt im Ergebnis die Möglichkeit zur gesetzeskonformen manuellen Aufbereitung so genannter kritisch-„B“-Instrumente. Ganz offensichtlich fehlt es den gegenwärtig in der Kammer Verantwortlichen an Mut, Willen und wohl auch Können und Geschick, aus den guten Ergebnissen der Studie Positives für unsere Praxen zu gestalten.

 

Wie man sieht ist die hygienische Aufbereitung von kritisch-„B“-Medizinprodukten daher in Westfalen-Lippe immer noch weitgehend ungeklärt. Die Zulässigkeit des in anderen Bundesländern längst akzeptierten manuellen Verfahrens konnte mit der Landesregierung in Düsseldorf seit mittlerweile mehr als eineinhalb Jahren nicht vereinbart werden. Dem hingegen wurde die Ausweitung der Anzahl der oft unangenehmen „Praxisbegehungen“ von 40 auf 100 Praxen pro Jahr willfährig akzeptiert. Bislang schon rund 400 Praxen in Westfalen-Lippe mussten deshalb unfreiwillig in die kostspielige maschinelle Aufbereitung investieren. Über diese Entwicklung hinaus ergeben sich im Zusammenhang mit dem neuen  Patientenrechtegesetz weitere hohe Anforderungen an unsere Praxen und zwar speziell an die Dokumentation der Hygieneabläufe. Hierzu gibt es allerdings am Markt geeignete Hilfsmittel, so genannte Tools, die den Umgang mit diesen Auflagen erleichtern. Genau wie die gesetzlichen Vorgaben müssen diese allerdings bekannt sein. Wir von den                werden Sie mit diesen Aufgaben nicht allein lassen.

            Ihre jetzigenFZ-Vertreter in Kammer -KV- und KZV -VV

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