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QM/QS

Ja, wir wollen im Bereich des Qualitätsmanagent und der Qualitätssicherung  tätig werden - wir müssen. Dazu gibt es einen zwingenden Grund: Das Sozialgesetzbuch V. Leider kommen wir Zahnärzte an den gesetzlichen Forderungen nicht vorbei. Wenn die KZV hier umsetzt, dann muss sie das entgegen Aussagen anderer Parteien im geforderten Rahmen tun und viel gibt es da auch nicht zu verhandeln. Und genau darum geht es, dass dieser Rahmen so eng gesetzt wird wie nötig mit soviel Freiheiten für die Praxis wie möglich. Dazu braucht es Expertise. Diese ist bei den Mitarbeitern  der Zahnärztekammer nicht ausreichend vorhanden, daher bedienen sie sich für Ihren Bereich - nämlich das Heilberufsgesetz -,  eines externen Beraters. Jedoch  liegt die Verantwortung für QM/QS im Bereich der Vertragszahnheilkunde einzig und allein beim Vorstand der KZVWL. Und in der KZVWL meint der FVDZ und WZW, man könne das komplexe Thema allein mit Bordmitteln bestreiten und verbietet dem Vorstand , sich Expertise einzukaufen. Wir werden den Kollegen Dr. Bernhard Reilmann und heutigen Verantwortlichen für QM/QS in jeder Art unterstützen, damit die Zahnärzteschaft in Westfalen-Lippe so wenig wie möglich mit QM/QS belastet wird. Wer mehr will, kann das gerne für sich entscheiden.

Wir wollen auch endlich ein Ende des unwürdigen Bashings gegen Dr. Dr. Hoischen, einem excellenten Kenner der Materie QM/QS. Nichts konnte gegen  unseren Kollegen hinsichtlich der Verflechtung privater geschäftlicher Interessen und seiner Beratung in der KZVWL entgegengebracht werden. Und wenn jemand etwas beweisen muss, dann ist es der FVDZ und WZW. Hier baut man schlicht einen Popanz auf, um den Kollegen Dr.Dr. Hoischen und Dr. Reilmann mit Unterstellungen zu schaden. Wir haben uns in den letzten Jahren von der Qualität der Arbeit des Kollegen Hoischen überzeugt und unser Bild hinsichtlich möglicher Eigeninteressen seinerseits völlig revidiert. Für die gesamte Zahnärzteschaft wäre es töricht, auf sein Wissen zu verzichten und es kann und darf auch nicht sein, dass er seine Beratungen und Konzeptentwicklungen verschenkt. Das macht der Berater der Kammer auch nicht.

            Ihre jetzigenFZ-Vertreter in Kammer -KV- und KZV -VV

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