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Was ist Kammer, was KZV, wozu Körperschaften?

 

 

Im Herbst ist Kammerwahl. Wäre gut, wenn alle KollegInnen auch ihre Stimme abgeben. Was ist eigentlich Kammer – und was KZV? Sollte man schon wissen. Hier etwas Nachhilfe von den Freien Zahnärzten:

Die Kammer kümmert sich um alles, was den Beruf angeht, außer Vertretung gegenüber den Krankenkassen. Das macht die KZV. Die Kammer setzt sich für die (politischen) Interessen der Zahnärzte ein und ist zuständig für Fort- und Weiterbildung. Sie ist für unsere Assistenzberufe da, für die Azubis, die Helferinnen und deren Aufstiegschancen zu ZMP, ZMV, DH etc. Die Kammer ist auch zuständig für Qualität, z.B. beim Röntgen, bei der Hygiene und so. Außerdem überwacht sie den fairen Umgang untereinander (Berufsrecht). Das sind einige Aufgaben einer Kammer. Man sieht daran, dass eine gut arbeitende Kammer viel im Berufsalltag beeinflussen kann. Kammer ist echt wichtig – für alles. Außer für´s Geld.

 

Das macht die KZV. Sie verhandelt mit den Krankenkassen über unsere Kassenhonorare und die Verteilung des Geldes. Sie regelt die Zulassungen, genehmigt AssistentInnen und angestellte ZahnärztInnen. Außerdem benennt sie die Gutachter. Die KZV kann aber auch ganz schön nerven. Nämlich dann, wenn man in  Regresse und Prüfverfahren gerät. Wie man sieht, geht´s bei der KZV wirklich in erster Linie ums Geld.

Kammer und KZV sind beide so genannte Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das heißt, dass sie staatliche Aufgaben übernehmen. Deshalb stehen sie zwischen Staat (Politik) und uns als Zahnärzteschaft. Das Ganze nennt sich Selbstverwaltung. Beide Häuser haben angestellte Mitarbeiter für die tägliche Arbeit. Alle fünf Jahre wählen alle KollegInnen zusätzlich die zahnärztlichen Vertreter. Die arbeiten dann in den verschiedenen Ausschüssen und sollen unsere Interessen vertreten. Weil genau darüber die Ansichten aber sehr verschieden sind, gibt es auch bei uns Zahnärzten mehrere Parteien, wie z.B. uns, die Freien Zahnärzte!

            Ihre jetzigenFZ-Vertreter in Kammer -KV- und KZV -VV

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